Ambulante Erziehungshilfe

Willkommen im Leben - das bedeutet auch: Willkommen bei der Aufgabe, ein Kind so zu erziehen, dass es die Chance erhält, sich nach ganz individuellen Bedürfnissen optimal zu entwickeln. Erziehung ist eine große Herausforderung für alle Eltern – und dabei unterstützt Glückskind Augsburg Familien im Rahmen der ambulanten Erziehungshilfe.

Erziehungs-
beistandschaften

Ob in der Familie oder in Schule – wenn Kinder mit großen Problemen konfrontiert sind, hilft Glückskind Augsburg im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft weiter. Wie können Kinder und Jugendliche individuell am besten gefördert werden? Gemeinsam setzen wir alles daran, das Sozial- und Leistungsverhalten wieder in gute Bahnen zu lenken.  


Mit einer Erziehungsbeistandschaft unterstützen wir Kinder und Jugendliche vom Kleinkindalter bis ggf. ins junge Erwachsenenalter. Je nach Altersstufe kann die Expertise unserer integrativen Säuglings- und Kleinkindberaterin hinzugezogen werden. Wo es möglich ist, beziehen wir das soziale Umfeld, z. B. die Familie des Kindes oder Jugendlichen mit ein.


Das Ziel einer Erziehungsbeistandschaft ist es, mit guter Unterstützung die individuellen Fähigkeiten zu erweitern und eine ggf. im Raum stehende Fremdunterbringung des Kindes zu vermeiden. Ältere Jugendliche kann das Glückskind Team begleitend auf ein selbständiges Leben vorbereiten. 

Was gehört zu einer Erziehungsbeistandschaft?

  • Aufbau einer Vertrauensbeziehung zwischen Kind bzw. Jugendlicher/Jugendlichem und Pädagogen durch gemeinsame Freizeitaktivitäten
  • Aufdecken vorhandener Ressourcen für eine positive Entwicklung
  • Erarbeitung alternativer individueller Krisenbewältigungsstrategien und akute Krisenintervention
  • Strategien zur Leistungsmotivation
  • (Begleitender) Kontakt mit Schule, Kindergarten, Ausbildungsbetrieb & Arbeitsstätte, Behörden, Therapeuten …
  • u. v. m.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Im Alltag zeigen sich für viele Familien Belastungen, die so vielfältig wie oft auch gravierend sind: finanzielle, organisatorische und/oder soziale Schwierigkeiten, so dass manch ein Kind oder Jugendliche/r bereits auffällig wurde. 


Im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) unterstützt Glückskind Augsburg die ganze Familie – das bedeutet, wir sind für Kinder und Jugendliche wie auch für deren Eltern da. In systemischer Sichtweise arbeiten wir gemeinsam mit allen Mitgliedern der Familie: z. B. Herkunftsfamilie, Stiefeltern, Geschwister oder andere Verwandte.


Die SFPH kann zur Vermeidung von Fremdunterbringung einzelner Kinder und Jugendlicher ausgelegt sein. Auch im Tandem oder als Weiterführung der frühen Hilfe, z. B. bei minderjährigen Müttern mit Jugendhilfebedarf oder in Multiproblemfamilien mit mehreren Kindern, kommt die SPFH von Glückskind Augsburg zum Tragen: So können wir Synergieeffekte nutzen und Hilfe aus einer Hand ermöglichen. Indem wir Schwierigkeiten mit Schnittstellen verringern, können wir uns voll und ganz der Unterstützung der ganzen Familie widmen.


Was umfasst die sozialpädagogische Familienhilfe?

  • Aufbau einer Vertrauensbeziehung zu allen beteiligten Familienmitgliedern
  • Reflexion zu Rollenverständnis und Bedürfnissen im Familiensystem
  • Offenlegen vorhandener Ressourcen, Suche nach Entlastungsmöglichkeiten und Stärkung der Erziehungskompetenz
  • Individuelle Krisenbewältigung und  Intervention im Akutfall
  • Lösungssuche für soziale, finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten der Familie
  • Unterstützung und Vermittlung bei behördlichen, institutionellen und medizinischen Kontakten
  • u. v. m.


Sozialpädagogische Familienhilfe

Im Alltag zeigen sich für viele Familien Belastungen, die so vielfältig wie oft auch gravierend sind: finanzielle, organisatorische und/oder soziale Schwierigkeiten, so dass manch ein Kind oder Jugendliche:r bereits auffällig wurde. 


Im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) unterstützt Glückskind Augsburg die ganze Familie – das bedeutet, wir sind für Kinder und Jugendliche wie auch für deren Eltern da. In systemischer Sichtweise arbeiten wir gemeinsam mit allen Mitgliedern der Familie: z. B. Herkunftsfamilie, Stiefeltern, Geschwister oder andere Verwandte.


Die SFPH kann zur Vermeidung von Fremdunterbringung einzelner Kinder und Jugendlicher ausgelegt sein. Auch im Tandem oder als Weiterführung der frühen Hilfe, z. B. bei minderjährigen Müttern mit Jugendhilfebedarf oder in Multiproblemfamilien mit mehreren Kindern, kommt die SPFH von Glückskind Augsburg zum Tragen: So können wir Synergieeffekte nutzen und Hilfe aus einer Hand ermöglichen. Indem wir Schwierigkeiten mit Schnittstellen verringern, können wir uns voll und ganz der Unterstützung der ganzen Familie widmen.

Beratung für Eltern mit Babys und Kindern
(0-6 Jahre) 

Viele Eltern erleben Phasen, in denen ihr Baby sehr viel schreit, wenig isst, unruhig schläft oder Reize nur schwer verarbeiten kann. Auch Trotzanfälle oder Unsicherheiten in Erziehungsfragen können den Familienalltag erheblich belasten.

 

Unsere Beratung richtet sich an Familien, die sich in solchen Situationen Unterstützung wünschen. Gemeinsam entwickeln wir passgenaue Lösungen, die den Alltag entlasten und die Beziehung zwischen Eltern und Kind stärken.


Ein unterstützendes Hilfsmittel, um bei Schlafschwierigkeiten u.ä. Lösungen zu finden, kann das Führen eines Schlafprotokolls sein. Hier finden Sie unsere Vorlage zum Download:

 

Download Schlafprotokoll

Was umfasst unsere Beratung für Eltern mit Babys und Kleinkindern?

  • Unterstützung bei häufigem Schreien, Schlafschwierigkeiten oder Problemen in der Reizverarbeitung.
  • Begleitung bei Unsicherheiten rund um Ernährung, Schlaf und Alltagsrhythmen.
  • Hilfestellung im Umgang mit Trotzphasen und herausforderndem Verhalten.
  • Reflexion von Erziehungsfragen und Stärkung der elterlichen Kompetenz.
  • Entwicklung individueller Lösungswege für belastende Familiensituationen.
  • u. v. m.


Multiprofessionelle Clearings

Im Alltag von Familien zeigen sich Probleme in so unterschiedlicher Weise, dass oft zunächst nicht erkennbar ist, wie der Hilfebedarf konkret aussieht. Um mithilfe einer sozialpädagogischen Anamnese und Diagnose hier Klarheit zu gewinnen, bietet Glückskind Augsburg multiprofessionelle Clearings an. 


In der Regel begleitet Glückskind Augsburg die Familie für mindestens drei Monate zeitlich sehr intensiv, um den Hilfebedarf für das Jugendamt professionell einzuschätzen und auf dieser Basis eine Empfehlung für weitere Hilfsmaßnahmen erstellen zu können.


Ein multiprofessionelles Clearing kann auch zum Einsatz kommen, um zu versuchen, eine Fremdunterbringung als höchstinvasive Maßnahme zu vermeiden. Je nach Altersstufe der Kinder kann auch unsere integrative Säuglings- und Kleinkindberaterin hinzugezogen werden.

Was beinhalten multiprofessionelle Clearings?

  • Kennenlernen von Familie und sozialem Umfeld, Abfrage aller involvierten Stellen (Kindergarten, Schule, Ärzte, Therapeuten, vorherige Hilfen o. ä.)
  • Klärung von Bedarf und Wünschen der einzelnen Familienmitglieder, Gegenüberstellung mit den Vorgaben des Jugendamtes
  • Miteinbeziehung individueller, persönlicher und kultureller Aspekte
  • Professionelle Einschätzung bzgl. Kindeswohlgefährdung, bei Bedarf Einleiten geeigneter Schritte zur Abwendung der Gefährdung.
  • Erstellung eines aussagekräftigen Clearing Berichtes
  • u. v. m.


Multiprofessionelle Clearings

Im Alltag von Familien zeigen sich Probleme in so unterschiedlicher Weise, dass oft zunächst nicht erkennbar ist, wie der Hilfebedarf konkret aussieht. Um mithilfe einer sozialpädagogischen Anamnese und Diagnose hier Klarheit zu gewinnen, bietet Glückskind Augsburg multiprofessionelle Clearings an. 


In der Regel begleitet Glückskind Augsburg die Familie für mindestens drei Monate zeitlich sehr intensiv, um den Hilfebedarf für das Jugendamt professionell einzuschätzen und auf dieser Basis eine Empfehlung für weitere Hilfsmaßnahmen erstellen zu können.


Ein multiprofessionelles Clearing kann auch zum Einsatz kommen, um zu versuchen, eine Fremdunterbringung als höchstinvasive Maßnahme zu vermeiden. Je nach Altersstufe der Kinder kann auch unsere integrative Säuglings- und Kleinkindberaterin hinzugezogen werden.

Umgangsbegleitung

Wird ein Umgang gerichtlich oder behördlich angeordnet, besteht an der Beratungsstelle die Möglichkeit der fachkundigen Umgangsbegleitung in Form eines beaufsichtigten oder begleiteten Umgangs. Nach Antragstellung und Genehmigung am Amt für Jugend und Familie werden Eltern oder ein Elternteil, die nicht mit ihrem Kind zusammenleben, im Kontakt durch eine fachkundige Umgangsbegleiterin unterstützt und angeleitet. Beim begleiteten Umgang kommen Elterngespräche mit einem Berater*in hinzu.

 

Vor dem ersten Umgang findet ein Kennenlernen aller Beteiligter mit dem Umgangsbegleiter statt.

 

  • Pädagogische Unterstützungsmaßnahme der Kinder und Jugendhilfe nach § 18 Abs. 3 SGB VIII.
  • Wiederherstellung eines geschützten Kontaktes eines Elternteils mit einem Kind.
  • Häufig notwendig nach Trennungen oder Herausnahme eines Kindes aus der Familie
  • Gründe für die Notwendigkeit einer Umgangsbegleitung können Entfremdung, Gewalt oder Sucht der Eltern oder eines Elternteils sein.




Begleitete Umgänge durch einen neutralen Umgangsbegleiter fördern den Kontakt, wenn dieser belastet ist, und helfen dem Elternteil, den Umgang langfristig selbstständig zu gestalten.


  • Kann in eigenen Räumlichkeiten von Glückskind, in Räumen der Jugendämter oder individuell in der Öffentlichkeit (Spielplatz, Café usw.) stattfinden.
  • Der Umgangsbegleiter kann bei den Treffen nach Bedarf schützend für das Kind eingreifen.
  • Finanziert wird die Umgangsbegleitung durch das zuständige Jugendamt, häufig ist sie vom Familiengericht angeordnet.


Pflegeeltern-

Beratung/-Begleitung

Die Beratung/Begleitung von Pflegeeltern ist vergleichbar mit einer sozialpädagogischen Familienhilfe: Auch in Pflegefamilien kann ein erhöhter pädagogischer Bedarf bestehen.


Pflegefamilien haben einen Anspruch auf Beratung während des ganzen Pflegeverhältnisses (nach § 37 a SGB VIII).

 

Die Beratung findet in den Pflegefamilien mit den Pflegeeltern und dem Pflegekind statt, bei Bedarf werden auch die leiblichen Eltern miteinbezogen.

Die Beratung/Begleitung von Pflegeeltern ist vergleichbar mit einer sozialpädagogischen Familienhilfe: Auch in Pflegefamilien kann ein erhöhter pädagogischer Bedarf bestehen.


Pflegefamilien haben einen Anspruch auf Beratung während des ganzen Pflegeverhältnisses (nach § 37 a SGB VIII).

 

Die Beratung findet in den Pflegefamilien mit den Pflegeeltern und dem Pflegekind statt, bei Bedarf werden auch die leiblichen Eltern miteinbezogen.

Die Unterstützung zielt darauf ab, den in Pflege gegebenen Kindern zu helfen, den Verlust der leiblichen Eltern und der gewohnten Umgebung gut zu bewältigen und ihren Platz in der Pflegefamilie zu finden


Ziel der Pflegeeltern-Beratung/-Begleitung ist die Förderung der Entwicklung des Pflegekindes:

  • Unterstützung der Pflegefamilie bei der Versorgung, Erziehung und Förderung des Pflegekindes.
  • Unterstützung bei der schulischen und sozialen Förderung des Pflegekindes, Kontakt zu Lehrern, Förderung von Hobbies und die Ermöglichung sozialer Kontakte.
  • Pflegekindern, Herkunfts- und Pflegefamilien als Ansprechpartner zu Seite zu stehen und ihnen zu helfen, herausfordernde Situationen und Lebensphasen zu bewältigen
  • Die positive und wertschätzende Zusammenarbeit zwischen der Pflege- und der Herkunftsfamilie, wenn möglich, aufzubauen und zu stärken.

Pflegeeltern-
Beratung/-Begleitung

Die Unterstützung zielt darauf ab, den in Pflege gegebenen Kindern zu helfen, den Verlust der leiblichen Eltern und der gewohnten Umgebung gut zu bewältigen und ihren Platz in der Pflegefamilie zu finden


Ziel der Pflegeeltern-Beratung/-Begleitung ist die Förderung der Entwicklung des Pflegekindes:

  • Unterstützung der Pflegefamilie bei der Versorgung, Erziehung und Förderung des Pflegekindes.
  • Unterstützung bei der schulischen und sozialen Förderung des Pflegekindes, Kontakt zu Lehrern, Förderung von Hobbies und die Ermöglichung sozialer Kontakte.
  • Pflegekindern, Herkunfts- und Pflegefamilien als Ansprechpartner zu Seite zu stehen und ihnen zu helfen, herausfordernde Situationen und Lebensphasen zu bewältigen
  • Die positive und wertschätzende Zusammenarbeit zwischen der Pflege- und der Herkunftsfamilie, wenn möglich, aufzubauen und zu stärken.





Ablauf und Kostenübernahme

Die Beratungsangebote der ambulanten Erziehungshilfe findet bei Ihnen zu Hause statt.


Die Kosten der Beratungsleistungen werden von den kooperierenden Jugendämtern getragen.


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